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In wie hohem Grade die Idee des Rechtes und der Gewissenhaftigkeit zum Wesen des alten italischen Jupiter, des himmlischen Lichtgottes gehörte, erkennt man am besten aus den Gebräuchen und Gebeten der Fetialen, welche vorzugsweise die Diener dieses Gottes waren und ihn in den noch vorhandnen Gebetsformeln gewöhnlich als Diespiter anrufen d. h. als den Gott der lichten Tagesklarheit, als Lucetius (S. 168). Bedenken 219 wir daß dieses Institut ein allgemein italisches war (denn es findet sich auch bei den Aequern, den Ardeaten, den Latinern, den Samniten) und daß es in Rom nach der gewöhnlichen Tradition durch Numa oder Ancus Marcius, die Könige sabinischer Abkunft eingeführt wurde, so werden wir auch diese Ueberlieferungen zur Vervollständigung des Begriffs von göttlicher Reinheit und Heiligkeit benutzen dürfen, den wir in den älteren römischen Ueberlieferungen des Jupitercultus schon früher nachgewiesen haben.
So sind gleich die Symbole der Fetialen jenem ältesten Jupitercultus und einer Zeit entlehnt, wo dieser Gott noch nicht in dem großen Tempel der Tarquinier und im menschlich gestalteten Bilde, sondern als geistig allgegenwärtiges Wesen und nur unter andeutenden Symbolen verehrt wurde. Zunächst gehören dahin die s. g. sagmina oder verbenae, ein Büschel geweihten Grases, welches die Fetialen bei ihren Sendungen von dem Könige oder dem Consul mitbekamen und wodurch sie selbst und ihre amtlichen Handlungen geweiht wurden. Dieses Gras wurde ex Arce genommen, worunter im genaueren Sprachgebrauche immer der Gipfel des Capitolinischen Hügels zu verstehn ist, wo die Augurn seit T. Tatius und Numa ihren geweihten Sitz hatten (S. 110); und zwar wurde das Gras auf dieser Stelle mit der Wurzel und der daran hängenden Erde ausgehobenPlin. H. N. XXII, 2, 5 utroque nomine (sagmina und verbenae) idem significatur h. e. gramen ex Arce cum sua terra revulsum, ac semper e legatis cum ad hostes clarigatumque mitterentur i. e. res raptas clare repetitum unus utique verbenarius vocabatur. Fest. p. 321. Sagmina vocantur verbenae i. e. herbae purae, quia ex loco sancto Arcis dantur (v. arcebantur) a consule praetoreve legatis proficiscentibus ad foedus faciendum bellumque indicendum, vel a sanciendo i. e. confirrnando. Mehr Stellen bei Marquardt IV, 385. 390.: ein Gebrauch welcher sich bei verschiednen Völkern in analogen Gebräuchen des höheren Alterthums wiederfindet, immer in dem Sinne daß die mit dem Grase ausgehobene Scholle stellvertretend den ganzen Grund und Boden, aus welchem sie ausgehoben worden, bedeuten soll. Mithin wird auch hier jenes geweihte Büschel, welches die Fetialen durch einen eignen Verbenarius wie eine heilige Bürgschaft des Friedens vor sich hertragen ließen und durch dessen Berührung vor jeder amtlichen Handlung der dazu bevollmächtigte pater patratus geweiht wurde, für eine Stellvertretung eben jener Capitolinischen Arx anzusehen sein, in welcher sowohl die Beobachtungen und Umzüge der 220 Augurn als andre Gebräuche eine alte Stätte des sabinischen Jupiterdienstes und der Einweihung aller amtlichen Handlungen erkennen lassen. Ferner gehörte zu diesen Symbolen der Fetialen ein heiliger Kiesel, den man Iupiter Lapis nannte, und ein altes sceptrum Iovis, welche Heiligthümer gewöhnlich in dem T. des Iupiter Feretrius aufbewahrt und, wenn die Fetialen zu einer ihrer völkerrechtlichen Functionen, namentlich zur Abschließung eines Bündnisses über Land zogen, ihnen aus demselben verabfolgt wurdenPaul. p. 92 Feretrius Iupiter –, ex cuius templo sumebant sceptrum, per quod iurarent, et lapidem silicem, quo foedus ferirent. Da Ancus Marcius den T. des Jup. Feretrius erweitert (S. 177) und das ius fetiale in Rom eingeführt haben soll (Liv. 1, 32), so mögen jene Heiligthümer durch ihn dort niedergelegt worden sein.. Von dem Scepter, welches als hasta pura zu denken ist, weiß auch Servius V. A. XII, 206, nach welchem es die Schwörenden in die Hand nahmen, wie auch bei den alten Griechen die Könige und ihre Stellvertreter die Herolde nie ohne einen solchen amtlichen Stab auftraten und die Atriden ihr Skeptron d. h. das Symbol ihrer königlichen und ritterlichen Amtsgewalt gleichfalls unmittelbar vom Zeus ableiteten. Dahingegen jener Kiesel schon wegen der Benennung Iupiter Lapis für mehr als ein gewöhnliches Symbol genommen werden muß. Höchst wahrscheinlich war es ein s. g. Donnerstein, welcher als Flins (silex) des Donar, als Miölnir des Thor auch in der deutschen und nordischen Mythologie so oft genannt wirdJ. Grimm D. M. 163. 1171. Ist in späterer Zeit von mehreren Kieseln der Art die Rede, die für verschiedne gleichzeitige Sendungen der Fetialen bereit liegen (Liv. XXX, 43), so kann das eben nur eine Aushülfe der späteren Praxis gewesen sein. und hier wie in den Gebräuchen der Fetialen als Symbol des niederfahrenden Donnerkeils speciell die rächende Strafgewalt des himmlischen Gottes ausdrückt.
Die einzelnen amtlichen Handlungen der Fetialen, welche hier noch zur Sprache kommen mögen, sind ihre Eidesleistungen, der Ritus mit welchem sie ihre Bündnisse abschlossen, und endlich ihre Genugthuungsforderungen und die Ankündigung des s. g. bellum pium. Bei allen wird sich zeigen, daß Jupiter oder in ihrer Sprache Diespiter die unsichtbare göttliche Macht ist, in deren Dienst und Auftrag sie wie Priester handelten, Jupiter als Gott des höchsten Rechtes und eben deshalb auch des Krieges und des Sieges, wenn das Recht nicht anders als durch die Gewalt der Waffen zu erlangen ist. Bei einigen dieser 221 Handlungen wurde neben ihm wie sonst in dem ältesten Gottesdienste auch Mars und Quirinus angerufen (S. 57). Aber immer ist Diespiter der höchste Schutzpatron der Fetialen und ihrer amtlichen Handlungen.
Vorzüglich erscheint Jupiter dabei als Schwurgott, wie er denn bei den Römern überhaupt der älteste und heiligste Schwurgott war, wieder als Lucetius, in welchem, wie wir oben sahen (S. 168) sich die Eigenschaft des allgegenwärtigen Lichtgottes, der in dem Schwur beim Dius Fidius deutlich zu erkennen ist, mit der des strafenden Blitzschleuderers, den wir beim Iupiter Lapis voraussetzen mußten, auch sonst verbindet. Der letztere ist es welcher als höchster Gott aller Treue zugleich alle Untreue mit seinem Blitze rächt, daher er bei Eidschwüren gewöhnlich dann gemeint ist, wenn mit der eidlichen Versicherung der lautern Treue beim Namen des höchsten Gottes (der precatio) die Selbstverfluchung für den Fall einer Untreue (die exsecratio) verbunden wurdeVirg. Aen. XII, 200 audiat haec genitor, qui foedera fulmine sanxit. Vgl. die Erzählung bei Pausan. V, 24, 2 von dem Ζ. ὅρκιος im Rathshause zu Olympia, bei dem die Kämpfer über den Stücken eines geopferten Schweins schwuren, daß sie die Gesetze des Olympischen Kampfspiels in keiner Weise verletzen wollten: ὁ δὲ ἐν τῷ βουλευτηρίῳ πάντων ὁπόσα ἀγάλματα Διὸς μάλιστα ἐς ἔκπληξιν ἀδίκων ἀνδρῶν πεποίηται· ἐπίκλησις μὲν Ὅρκιός ἐστιν αὐτῷ, ἔχει δὲ ἐν ἑκατέρᾳ κεραυνὸν χειρί.. Daher auch die Fetialen gewiß diesen Jupiter meinten, wenn sie bei ihren Eiden, die sie im Namen des römischen Staates zu schwören hatten, den Jupiter Lapis in die Hand nahmen und zu dem Eide selbst zuletzt die leider nicht in ihrer ursprünglichen Fassung überlieferten Worte hinzusetzten: »So ich die Wahrheit sage, möge mir Gott helfen. So ich aber nicht mit lautrer Treue geschworen habe, so soll mich Diespiter ohne allen Nachtheil für Stadt und Burg, wie ich hier diesen Stein von mir schleudre, aus meiner Heimath und allem Hab und Gut nach menschlichem und nach göttlichem Rechte herausschleudern«, nach welchen Worten er den heiligen Kiesel von sich schleudertePaul.p. 115 Lapidem silicem, wo ja nicht mit Müller bei Dispiter oder Diespiter an den Iup. infernus zu denken ist. Ausführlicher giebt Polyb. III, 26 die Formel, aber auch er nicht vollständig. Vgl. Danz der sacrale Schutz im röm. Rechtsverkehr, Jena 1857 S. 13 ff., der dabei gewiß nicht die passive Bedeutung jedes beliebigen Kiesels, sondern die active eines vom göttlichen Geiste beseelten Donnerkeils hatte. Es war dieses der älteste und heiligste Eid, von dem die Römer wußten; auch wurde er in späterer Zeit, wie 222 es scheint, selbst im privaten Rechtsverkehre angewendet, natürlich ohne den begleitenden Ritus, zu welchem der heilige Kiesel aus dem T. des Jup. Feretrius erforderlich warGell. N. A. 1, 21 Iovem lapidem, quod sanctissimum iusiurandum est habitum, paratus ego iurare sum. Vgl. Cic. ad Famil. VII, 12, Apulei. de Deo Sacr. p. 131 Oudend. Auch die Art wie Horat. Od. III, 2, 29 den Namen Diespiter gebraucht: Saepe Diespiter neglectus incesto addidit integrum ist wohl aus dieser alten Rechtspraxis der Fetialen zu erklären.. Ja der Eid überhaupt galt in so eminentem Sinne für eine Sache des Jupiter, daß Ennius selbst das Wort ius oder iousiurandum durch Iovis iurandum erklärte.
Auch bei Abschließung von Bündnissen und dem dabei gebräuchlichen Opfer eines männlichen Schweins (porcus), wie uns die Münzen der italischen Bundesgenossen ein solches Opfer oft vergegenwärtigen, gebrauchten die Fetialen den Jupiter Lapis in gleicher Bedeutung. Es wurde bei solchen Gelegenheiten, wie das Beispiel des Bündnisses zwischen Rom und Alba Longa bei Liv. 1, 24 lehrt, zuerst die Bundesformel vorgelesen und darauf von dem bevollmächtigten Fetial, dem s. g. pater patratus diese feierlichen Worte (precatio, carmen) gesprochen: »Höre Jupiter, höre Du Bevollmächtigter der Gemeinde von Alba, höre Du Gemeinde von Alba. Wie jene Punkte deutlich von Anfang zu Ende von der Tafel abgelesen sind ohne böse List und wie sie heute hier im rechten Sinne verstanden worden sind, von denen wird das Römische Volk gewiß nicht abfallen. Sollte es zuerst von ihnen abfallen nach gemeinem Beschlusse und mit böser List, dann treffe Du Diespiter das Römische Volk, so wie ich hier heute dieses Schwein treffen werde, und triff es um so viel stärker wie Du selbst viel stärker bist und mächtiger«. Nach welchen Worten er das Schwein mit eben jenem Kiesel traf, welcher den Jupiter Lapis vorstellte, also auch hier speciell seine strafende Gerechtigkeit bedeuteteVgl. Liv. IX, 5. Einige wollten sogar den Beinamen des Iup. Feretrius, bei dem jenes Symbol der Strafgewalt aufbewahrt wurde, a feriendis hostibus erklären, Prop. IV, 10, 46..
Und so ist auch bei der clarigatio d. h. ubi res repetuntur Jupiter der höchste Schirmherr des römischen Staates und der Fetialen, die in seinem Namen handeln. Der Fetial betrat, wie Liv. I, 32 berichtet, die Grenze des Staates, von dem Genugthuung gefordert wurde, mit den Worten: »Höre Jupiter, hört es ihr Grenzgötter, höre es Du heiliger Götterspruch des Rechts 223 (fas). Ich bin der Bote des römischen Volks, komme in gerechter und guter Sache und meine Worte verdienen allen Glauben.« Darauf wurde die Forderung ausgesprochen und dazu wieder Jupiter als Zeuge angerufen: »Wenn ich gegen Recht und Gewissen fordre daß diese Personen und diese Gegenstände mir dem Boten des römischen Volkes ausgeliefert werden sollen, so lasse mich niemals wieder in mein Vaterland zurückkehren«Vgl. Dionys H. II, 72, nach welchem der Fetial für den Fall der Untreue sowohl sich als seinen Staat mit den stärksten Flüchen verfluchte.. Dieselbe Formel und dieselbe Beschwörung wiederholte er mit geringen Abänderungen wenn er über die Grenze ging, wenn er zuerst einem Bürger der feindlichen Gemeinde begegnete, wenn er in das Thor der Stadt eintrat und wenn er auf ihrem Markte angekommen war. Waren die geforderten Gegenstände oder Personen in 33 Tagen, dieses war die gewöhnliche Frist, nicht ausgeliefert worden, so kündigte er den Krieg mit diesen Worten an: »Höre Jupiter und Du Janus Quirinus (S. 47) und alle ihr Götter des Himmels und der Erde und der Unterwelt, ich rufe euch an zu Zeugen, daß dieses Volk ungerecht ist und nicht am Rechte hält. Wie wir aber zu unserm Rechte gelangen sollen, darüber wollen wir daheim die Aeltesten der Stadt berathen lassen«. Darauf kehrte der Fetial nach Rom zurück, wo nun der König oder der Consul die Sache dem Senate vortrug, und nachdem hier beschlossen war: »daß man nun sein Recht in einem reinen und gerechten Kriege geltend machen müsse«, ging der Fetial wieder an die feindliche Grenze, kündigte dort in der Gegenwart von wenigstens drei erwachsenen Männern förmlich und feierlich den beschlossenen Krieg an und schleuderte zugleich eine mit Eisen beschlagene oder blutige und an der Spitze versengte Lanze über die Grenze hinüberBei andern Völkern wurde vor dem Kriege eine Fackel in das feindliche Land geworfen, von einem eignen πυρφόρος, welcher gleichfalls eine geheiligte Person war, s. Schol. Eur. Phoeniss. 1377 und Welcker über die Dariusvase in d. Arch. Ztg. 1857 S. 52. Ueber den ganzen Ritus der clarigatio und Kriegsankündigung, wodurch der Krieg erst zum bellum pium oder iustum wurde, s. Cic. de Off. 1, 11, 36 und Varro b. Non. Marc. p. 529 Fetiales., worauf der Krieg selbst seinen Lauf nahm. Später wurde bekanntlich, als im Kriege mit Pyrrhus die feindliche Grenze nicht mehr zu erreichen war, vor dem Thore der Stadt beim Tempel der Bellona ein kleiner Platz, den ein gefangener Soldat des Pyrrhus zu diesem Zwecke kaufen mußte, für 224 ausländisches Gebiet erklärt und auf demselben ein symbolischer und so zu sagen collectiver Grenzpfeiler errichtet, den man die columna bellica nannte. Ueber diesen warf damals und überhaupt fortan bei ausländischen Kriegen der Fetial seine LanzeServ. A. IX, 53, Ovid F. VI, 205 u. A. b. Becker Handb. 1, 607..