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241. Wes die kue ist, der neme sie bey dem schwantz

Wander hat mehrere verwandte Sprw. z.B. II 1687 Kuh 505 Die Kuh beim Schwanz fassen mit der falschen Erklärung: »Die Sache verkehrt anfangen«. II 1666 Kuh 36 De de Ko hört, fât se b'in Stêrt: »Jeder sucht das Seine zu behaupten«. Vgl. auch 304; 336; 360; 362; 364 Wen seine Kuh heisst Fahle, der zieh sie bei dem Zahle (Schwanz), wird als ein altes Rechtssprw. nachgewiesen, aber augenscheinlich falsch gedeutet. 4S0ff. 464. I 868 Esel 391 Wem der Esel gehört, der hält ihn beim Schwanz. III 1104 Ochs 259 Wem der Ochs gehört, der stelle sich neben ihn (halte ihn). IV 419 Schwanz 26 Wer noch den Schwanz seiner Kuh in der Hand hält, hat sie noch nicht ganz verloren.

Bei Luther finde ich nur eine Anspielung EA 26, 93 Wenns zu thun wäre um die Kuhe, wer die sollte beim Schwanz nehmen, das ist, wenns zeitlich und weltlich Gut beträfe, da gulte Gewähr und was dergleichen ist.

Nach DWb 9, 2260 heißt »Einem den Schwanz in die Hand geben« ein Thier verkaufen, ohne für etwaige Mängel einstehen. Darauf scheint die Stelle bei Luther Bezug zu haben. Das Sprichwort würde dann bedeuten: in seinen eigenen Angelegenheiten muß man für alles selbst einstehen. Das DWb a.a.O. führt zu dem Sprw. eine Stelle an aus Stoppe bei Steinbach 2, 534

zwar wer heud den Fuchs nicht nach den Haaren streicht,
und dennoch seine Kuh nicht bey dem Schwantze zeucht.

mit der Erklärung Qui hodie alios non mulcet, res vero proprias levi brachio tangit ...

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