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4. Die Schenkung Constantins. Geographischer Inhalt der Karolingischen Schenkung. Spoleto; Tuszien; die Sabina; Ravenna. Ansprüche Karls auf das Bestätigungsrecht der Erzbischöfe von Ravenna. Der Patriziat des St. Petrus. Beweis, daß der Papst den oberherrlichen Befehlen Karls Folge leistete. Sklavenhandel der Venetianer und Griechen.
Zum Schmerz des Papsts zögerte Karl mit der Herausgabe derjenigen Patrimonien, welche die Langobarden der Kirche entzogen hatten. Er führte sein Versprechen nicht aus, wahrscheinlich, weil er als Staatsmann einsah, daß Pippin zu viel versprochen hatte. Er schien des Ehrentitels des neuen Constantin nicht zu achten, mit welchem ihm Hadrian schmeichelte, als sei jetzt jener Kaiser auferstanden, »durch welchen Gott der heiligen Kirche des Apostelfürsten Petrus alles zu schenken geruht hat«. Diese Worte Hadrians sind bemerkenswert, denn sie enthalten die erste Anspielung auf eins der ungeheuerlichsten Machwerke, welches folgenden Päpsten jahrhundertelang als ein authentisches Fundament ihrer Universalgewalt gedient hat und ebenso lange von der kritiklosen Menge, ja selbst von den Rechtsgelehrten als solches gläubig angenommen worden ist. Die berüchtigte »Schenkung Constantins« stattete nicht allein den Bischof Roms mit kaiserlichen Ehren und den römischen Klerus mit den Vorrechten des Senats aus, sondern sie übergab dem Papst Rom und Italien als sein Eigentum. Denn aus Ehrfurcht vor dem Apostelfürsten verließ der vom Bischof Silvester getaufte und dadurch vom Aussatz befreite Constantin Rom, zog sich demutsvoll in einen Winkel am Bosporus zurück und trat dem Nachfolger Petri die Hauptstadt der Welt und Italien ab. Diese Fabel, auf welche sich zum erstenmal im Jahre 777 ein Papst berief, war das Werk eines römischen Priesters und in derselben Zeit ersonnen, als das griechische Regiment in Italien zusammenbrach, das Königreich der Langobarden sich auflöste und der Papst den kühnen Plan fassen konnte, sich zum Gebieter über einen großen Teil Italiens aufzuwerfen. Ihre Erfindung beweist vielleicht mehr als manche Ausgeburt religiöser Phantasie die Barbarei der mittelalterlichen Menschheit.
Wenn die Schenkung Constantins die grenzenlose Herrschbegier des römischen Priestertums entlarvt, so dient sie zugleich als ein geschichtliches Zeugnis von jenen Ansichten, welche sich vor der Erneuerung des abendländischen Imperium über das Verhältnis zwischen Kirche und Reich ausgebildet hatten. Die Kirche wird nämlich als ein geistliches Imperium mit einem Cäsar-Papst dargestellt, welchem alle Metropolitane und Bischöfe in Ost und West unterworfen sind. Ihre priesterliche Verfassung, entstanden auf dem Grunde der alten Reichshierarchie, wird als vom Kaiser selbst, dem höchsten Ordner aller zivilen Verhältnisse, erlassen aufgefaßt; ihr Muster überhaupt ist das Reich und der kaiserliche Hof. Mit kaiserlicher Würde wird der Papst, mit senatorischem Range der römische Klerus ausgestattet; aber diese Befugnis stammt wie die Abtretung Roms und Italiens aus einem Privilegium des Kaisers, welches das Rechtsfundament der weltlichen Größe des Papsttums für alle Zeiten bilden soll. Während das Kaisertum der höchste Inbegriff aller weltlichen Herrlichkeit bleibt, von dem allein die Kirche ihre zivile Form und Macht ableitet, wird diese Kirche zugleich vom Kaiser als ein für sich selbst bestehendes geistliches Reich anerkannt, dessen Monarch sein Stifter Christus, während der Stellvertreter dieses der Papst ist. So spricht die Schenkung Constantins die Trennung der beiden Gewalten, der weltlichen und geistlichen, aus und gibt in den Grundzügen das dualistische Verhältnis an, welches im ganzen Mittelalter Kirche und Reich, Papst und Kaiser zueinander gehabt haben.
Lange Zeit wurde Karl durch die zudringlichen Mahnungen des Papsts belästigt, welcher nicht aufhörte, ihn mit Bitterkeit an sein Versprechen vom Jahre 774 zu erinnern. Es ist daher nötig, die einzelnen Gebiete jener Karolingischen Schenkung genauer zu betrachten, weil sie von der Geschichte der Stadt Rom nicht gut zu trennen sind. Wenn der Lebensbeschreiber Hadrians wohl berichtet war, so lösten sich vor dem Einmarsch der Franken in Italien die Spoletiner vom Langobardenreiche ab, wie sie das schon mehrfach versucht hatten. Angesehene Bürger Spoletos und Reates kamen nach Rom, huldigten dem Papst und wurden symbolisch zu römischen Bürgern gemacht, indem sie sich Haar und Bart scheren ließen. Als aber Desiderius nach Pavia geflohen war, erschienen Abgesandte desselben Herzogtums vor Hadrian, leisteten ihm den Eid der Treue und empfingen aus seinen Händen die Bestätigung Hildeprands, den sie selbst vorher zu ihrem Herzog erwählt hatten. Ihrem Beispiele folgten die Einwohner Fermos, Osimos, Anconas und des Castellum Felicitatis. Indes alle diese Angaben sind unsicher; nur dies ist unzweifelhaft, daß Spoleto von Karl dem Papst durchaus verweigert worden ist und beständig zum fränkischen Königreich gehört hat.
Weitere Ansprüche, die St. Petrus im römischen Tuszien erhob, wurden nicht bezweifelt. Doch begehrte der Apostel auch über diese Landschaft hinaus im langobardischen Tuszien Herr zu sein. Man behauptet, Karl habe dem Papst bereits im Jahre 774 Soana, Tuscana, Viterbo, Balneum Regis (Bagnorea) samt andern nicht genannten Orten geschenkt. Hadrian spricht davon ausdrücklich in einem Brief, woraus hervorgeht, daß sie ihm ausgeliefert worden waren. Dazu kam später das Versprechen der zwei Städte Rosellae und Populonia aus Tuscia Ducalis, die der König indes zu überliefern zögerte. Die Kirche besaß in allen tuszischen Ländern alte Güter, welche die Langobarden in Besitz genommen hatten, und der großmütige Karl fügte ihnen die Schenkung neuer Patrimonien hinzu, ohne sonst seine Rechte als Nachfolger der Langobardenkönige preiszugeben.
Dasselbe Verhältnis fand in der Sabina statt. Auch hier lagen Güter der Kirche, welche Karl, wie es scheint, beträchtlich vermehrt dem heiligen Petrus im Jahre 781 neu zusprach. Man hat behauptet, daß er damals einen neuen Vertrag mit dem Papst gemacht habe, daß dieser gegen Zins auf die Herzogtümer Tuszien und Spoleto verzichtete, aber einen Teil des langobardischen Tusziens und die Sabina erhielt. Die Ländereien der Sabina führten den Namen Territorium und Patrimonium Savinense, aber sie machten nicht diese ganze Provinz aus, deren größter Teil dem Herzoge Spoletos gehörte. Wir wissen nicht, wie groß die Kirchendomänen dort waren, aus deren Ertrag die Lampen im St. Peter und die Armen erhalten wurden. Sendboten Karls und des Papsts reisten dorthin, sie zu übernehmen, aber es erhoben sich Grenzstreitigkeiten zwischen der Kirche und Rieti, die nicht zum Vorteile St. Peters ausschlugen, obwohl hundertjährige Greise bezeugten, daß die streitigen Güter seit alten Zeiten der Kirche gehört hatten. Hieraus folgt, daß diese am Ende des VIII. Jahrhunderts nur den kleineren Teil der Sabina besaß, und erst seit 939 kann es durch Urkunden bewiesen werden, daß jene Provinz vom spoletischen Dukat abgelöst und zu einem besonderen Komitat unter der Oberhoheit der Kirche gemacht worden war, welche dorthin ihre Rektoren unter dem Titel Marchio oder Comes sandte.
Wenn dem Papst in den genannten Landschaften Schwierigkeiten gemacht wurden, so gelang es ihm noch viel weniger, des Exarchats Herr zu werden. Der heilige Apollinaris in Ravenna besaß wie St. Peter in Rom viele Domänen und hatte zahlreiche Schenkungsurkunden im Archiv aufzuweisen. Selbst aus Sizilien kamen der ravennatischen Kirche im VII. Jahrhundert so bedeutende Einkünfte zu, daß die Rektoren der dortigen Güter jährlich ihre Lastschiffe mit 25 000 Scheffeln Getreide, mit Früchten und Gemüsen, mit purpurgefärbten Fellen, mit Gewändern von hyazinthblauer Seide und Wollstoffen befrachteten und überdies köstliche Geschirre und nicht weniger als 31 000 Goldsolidi nach Hause führten, wovon 15 000 in den Schatz zu Konstantinopel, 16 000 in die bischöfliche Kammer flossen. Die Erzbischöfe strebten gleich dem Papst nach der weltlichen Herrschaft in ihrem schönen Gebiet; aber seit der Pippinischen Schenkung hatten die Päpste dort ihre Ansprüche geltend gemacht und Stephan II. seine Comites und Duces in die dortigen Städte geschickt. Nach Ravenna selbst hatte er zwei Judices gesandt, den Presbyter Philippus für die geistlichen und den Dux Eustachius für die weltlichen Geschäfte. Jedoch nach dem Rückzuge Karls im Jahre 774 besetzte der Erzbischof Leo mehrere Städte der Aemilia, den Dukat Ferrara, Imola und Bologna, und vertrieb die päpstlichen Beamten. Er behauptete, jene Orte seien nicht dem Papst, sondern ihm selber geschenkt worden, und auch die Pentapolis reizte er zum Abfall. Den Beschwerden Hadrians bei Karl zu begegnen, ging Leo in Person an dessen Hof und kam von dort kühner zurück. Er untersagte den Ravennaten oder den Bewohnern der Aemilia, wegen der Verwaltungsangelegenheiten nach Rom zu gehen. Vergebens schickte Hadrian Boten in jene Provinz, den Eid der Treue zu empfangen und Geiseln einzufordern: der Erzbischof verjagte sie mit Waffengewalt. Zu gleicher Zeit bemächtigte sich Reginald, ehemals langobardischer Gastald im Castellum Felicitatis, damals aber Dux in Chiusi, mehrerer von Karl geschenkter Kirchengüter und überfiel sogar jenes jetzt der Kirche gehörige Kastell im langobardischen Tuszien. Der Papst wiederholte seine Klagen bei Karl; diese Briefe wie die meisten im Codex Carolinus kann man nur mit Widerwillen lesen, weil daraus das Verlangen nach irdischem Besitz und die Furcht, ihn zu verlieren, mit unverhüllter Nacktheit hervortritt, während die Vermehrung weltlicher Macht dreist Erhebung der Kirche genannt, der Gewinn des geistlichen Heils als Lohn für Schenkungen von Land und Leuten verheißen und die himmlische Seligkeit an irdische Opfer geknüpft wird. Die weltlichen Gelüste verbargen sich hinter dem Sarge eines Toten, welcher mit Schenkungsurkunden, mit Briefen, Flüchen und Eidschwüren bedeckt wurde, und hinter der Gestalt eines heiligen Apostels, der bei seinem Leben nie ein irdisches Gut besessen hatte und nach seinem Tode von weltlichen Dingen nichts mehr wußte noch begehrte.
Nicht vor 783 gelang es dem Papst, sich in den Besitz seiner Titel auf Ravenna zu setzen, aber nachdem er mit Hilfe Karls den Widerstand des Erzbischofs gebeugt hatte, erschreckten ihn die Ansprüche, die der Frankenkönig selbst auf die Landesoberherrlichkeit machte. Dem Papst war keineswegs die Souveränität gegeben worden, und wenn das für Ravenna nachgewiesen werden kann, ergibt sich dasselbe um so mehr auch für die Stadt Rom, deren Patricius Karl war und wo wir bald genug dessen oberste Jurisdiktion deutlich erkennen werden. Die Ravennaten appellierten von der römischen Gerichtsbarkeit an den König, und der Papst hinderte sie nicht, sich in Franzien das Recht zu suchen, nur klagte er, daß ihnen Gehör gegeben werde, auch wenn sie nicht mit einem päpstlichen Briefe versehen seien. Im Jahre 783 hatten sich zwei mächtige Ravennaten, Eleutherius und Gregorius, schwerer Frevel, selbst des Mordes schuldig gemacht; sie entwichen vor dem päpstlichen Gericht an den Hof Karls, und der Papst bat den König, sie nicht anzuhören, sondern nach Rom zu senden, wo mit Zuziehung fränkischer Boten ihr Prozeß geführt werden solle. Es blickt dabei die Furcht hervor, an derjenigen Gerichtsbarkeit, welche ihm vertragsmäßig in den Ländern zustand, durch Karl Einbuße zu erleiden. Ein anderer Fall hatte ihn schon früher belehrt, daß sein königlicher Freund nicht gesonnen sei, ihn unbeschränkt schalten zu lassen; denn nur auf Grund unbesonnener Reden hatte er den päpstlichen Nuntius Anastasius an seinem Hofe verhaften lassen. Er hatte das Völkerrecht gegen einen Gesandten verletzt und nicht minder despotisch gehandelt als einst Leo der Isaurier. Der Papst stellte sich, als sei die Festnehmung eines Nuntius eine seit Menschengedenken unerhörte Tat, und forderte von Karl die Auslieferung seines Boten an das römische Gericht. Er warf ihm zugleich vor, daß er zwei aus Rom geflüchtete Rebellen, Paschalis und Saracinus, an seinem Hof behalte, und beschwor ihn, diese Verbrecher den römischen Gerichten auszuliefern.
Den Papst erschreckten bald noch stärkere Forderungen. Im Jahre 788 oder 789 verlangte der König das Bestätigungsrecht der Erzbischofswahl in Ravenna, denn nach dem Tode des Sergius seien fränkische Boten bei der Wahl seines Nachfolgers Leo zugegen gewesen. Könnten wir sein Schreiben noch lesen, so würden wir sicherlich darin finden, daß er sich auf die Rechte seines Patriziats auch in Beziehung auf Ravenna berief. Diese Würde hatte mit der Zeit eine veränderte Bedeutung erlangt; wenn sie noch Pippin als bloße Auszeichnung getragen hatte, war sie bei dem Eroberer Italiens von selbst zu einem Recht geworden. Was mußte zumal natürlicher sein als dies, daß sich Karl der Gewalt des Exarchen erinnerte, dessen Stelle er einnahm. Er schrieb dem Papst, die Würde des Patriziats wäre nichtig, wenn die Erzbischöfe Ravennas ohne seine Beistimmung gewählt würden. Kaum hatte er ausgesprochen, daß er ein Bewußtsein von den Rechten des Patricius habe, als ihm der Papst mit diplomatischer Kunst begegnete: Sankt Petrus selbst wurde mit dem Purpurstreifen geziert und trat dem Patricius Karl nun seinerseits als Patricius entgegen. Man wird die Politik der Päpste bemerkt haben, ihre persönlichen Ansprüche stets hinter dem heiligen Apostel zu verbergen. Wenn diese Priester Land begehrten, so war es nicht ihr, sondern des Apostels Eigentum. Sie schrieben, wie wir sahen, Drohbriefe an die Könige selbst in St. Peters Namen. Wenn sie den Fürsten gegenübertreten sollten, war es stets der heilige Apostel, welchen sie ihnen entgegenstellten; wer sich an dessen Recht vergriff, wurde zum Tempelräuber erklärt. In der kunstvollen Maschinerie des weltlichen Papsttums blieb die mythische Figur dieses Apostels der stärkste Hebel, und die abergläubische Furcht vor diesem einen Toten, den man in der Konfession seines Doms begraben glaubte, war es ganz eigentlich, was die weltliche Gewalt der Päpste begründete. Hadrian sprach im vollen Ernst von einem Patriziat des heiligen Petrus und leitete dasselbe schon von der ersten Pippinischen Schenkung her. »Denn die Würde Eures Patriziats«, so schrieb er, »wird von uns unverbrüchlich aufrechterhalten und noch zu mehr Ehren erhöht, aber in derselben Weise möge auch der eigene Patriziat des St. Petrus, Eures Gönners, der sowohl von dem großen Könige Pippin, Eurem Vater, schriftlich und in Integrität zugestanden als von Euch des weiteren bestätigt worden ist, unverbrüchlich zu Recht bestehen.« Wenn St. Petrus als Gegenprätendent auftrat, durfte der König ihm diese Titel verweigern? Er ließ die strittige Frage für jetzt fallen; hätte er aber ihren tiefen Sinn gründlicher erwogen, so würde er geahnt haben, daß der geistliche Monarch ihn selbst, den weltlichen Monarchen, nur als einen Mitkaiser oder als den zweiten Konsul in der Herrschaft über Rom und das Abendland betrachtete.
Die Verfechter der päpstlichen Souveränität in jener Zeit haben einen augenscheinlichen Beweis, daß dem Papst die Stadt Ravenna samt ihren öffentlichen Gebäuden zugehörte, für sich in Anspruch genommen. Denn Karl bat Hadrian im Jahre 784 um die Erlaubnis, einige Kunstwerke von dort nach Aachen führen zu lassen, die ihm erteilt wurde. Der Palast des großen Theoderich, worin später die Exarchen residiert hatten, war verfallen, aber er prangte noch mit schönen Säulen, mit Musivböden und marmornem Wandgetäfel. Diese Schätze wurden ihrem Ort entrissen, sie wanderten nach Deutschland, im neuen Dom zu Aachen verwendet zu werden, und manchen köstlichen Marmor gaben auch die Monumente Roms her. Aber obwohl der Papst Landesherr Ravennas war, folgte daraus nicht, daß er die Oberherrlichkeit des Königs nicht in andern Verhältnissen anerkannte. Im Jahre 785 gebot dieser, alle venetianischen Kaufleute aus Ravenna und der Pentapolis zu vertreiben, und der Papst leistete dem Befehl auf der Stelle Folge, obwohl oder vielmehr weil der Dux Garamanus, der fränkische Machtbote, eben mehrere Güter im Ravennatischen mit Beschlag belegt hatte, behauptend, sie gehörten nicht zur Kirche.
Die gewaltsame Vertreibung der Venetianer scheint mit dem Sklaven- und Eunuchenhandel zusammenzuhängen, welchen sie betrieben. Schon zur Zeit des Papsts Zacharias wird bemerkt, daß venetianische Kaufleute Sklaven in Rom aufkauften. Sie wetteiferten mit den Griechen in diesem einträglichen Geschäft. Karl war bemüht, diesen Menschenhandel zu unterdrücken; er schrieb auch dem Papst, er habe gehört, daß die Römer sich des Verkaufs sarazenischer Sklaven schuldig gemacht hätten; aber Hadrian versicherte, daß keine derartigen Märkte in Rom beständen, sondern daß es die gottlosen Griechen seien, welche in den langobardischen Küstenstrichen Sklaven aufkauften. Er erzählt, daß vom Hunger zur Verzweiflung gebrachte Langobarden sich selbst auf die Schiffe solcher Kaufleute begeben hätten, um durch Sklaverei ihr Leben zu fristen. Diese Griechen streiften wie die Venetianer an den Küsten des Adriatischen und Tuszischen Meers; Venedig, Ravenna, Neapel, Amalfi, Centumcellae, Pisa waren ihre Häfen, wo sie Waren absetzten und Sklaven einhandelten. Hadrian hatte Allo, den Dux von Lucca, aufgefordert, die Griechen im Tuszischen Meer zu kapern, aber dieser hatte sich dessen geweigert, und der Papst beklagte, daß er keine Schiffe besitze. Portus war durch keine römische Marine belebt, und kaum erschienen dort noch Seefahrer, da sich der Verkehr bereits nach Centumcellae, dem heutigen Civitavecchia, gezogen hatte. Dieser Hafen Trajans ist als groß und fest noch von Rutilius genannt worden, während die Stadt oder ihr Kastell in den Gotenkriegen erwähnt ward. Zur Zeit Gregors des Großen war sie von einem Comes regiert; ihre Mauern hatte Gregor III. hergestellt, sowohl wegen der Wichtigkeit des Orts, als weil er den Seeräubern ausgesetzt war. Im dortigen Hafen ließ Hadrian griechische Schiffe verbrennen, die Mannschaft selbst ins Gefängnis werfen; so zeigte er sich als Herr im Lande, unbekümmert um den Zorn des griechischen Kaisers.