Ferdinand Gregorovius
Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
Ferdinand Gregorovius

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2. Anfänge der Reformation. Die kanonischen Beweise für die päpstliche Universalgewalt. Die Lehre des Thomas von Aquino vom Verhältnis des Staats zur Kirche. Reaktion gegen die Kanonisten seit Philipp dem Schönen. Dantes Buch De Monarchia. Die Schule der Monarchisten greift das Papsttum an. Der Defensor Pacis des Marsilius von Padua. Die acht Quästionen Wilhelms von Ockham und ähnliche Traktate der ersten Reformatoren.

Seit dem XIV. Jahrhundert betrat der Geist Europas die Bahn der Reformation; ihre geschichtliche Veranlassung war wesentlich der Streit Bonifatius' VIII. mit Philipp dem Schönen und jener Johanns XXII. mit Ludwig dem Bayern um die Grenzen der Papstgewalt und der Staatsgewalt. Die selbständig werdende philosophische Kritik und das Staatsrecht sagten sich von der theokratischen Anschauung los, auf welcher im Mittelalter die Allmacht der Kirche geruht hatte. Ihr großer hierarchischer Bau wurde mit bisher unerhörter Kühnheit durch die Wissenschaft in seinen Grundlagen angegriffen.

Man übersehe kurz die kanonisch gewordenen Maximen, welche die Kirche seit Gregor VII., sodann im Zeitalter Innocenz' III. und IV., aufgestellt hatte, um aus ihnen die päpstliche Universalgewalt abzuleiten. Sie waren aus praktisch geschichtlichen und aus dogmatischen Quellen gemischt. Die Jurisdiktion des Papsts über Könige und Völker wurde gefolgert aus der »Schenkung Constantins«, aus der »Übertragung des Reichs von den Griechen auf die Franken«, welche durch Leo III. sollte vollzogen worden sein, endlich aus der Krönung Karls durch denselben Papst. Noch wichtiger waren die dogmatisch kirchlichen Gründe: Christus hatte Petrus zum Haupt der allgemeinen Kirche und zu seinem Vikar eingesetzt; er hatte ihm die Gewalt zu lösen und zu binden und mit der geistlichen auch die weltliche Gerichtsbarkeit auf Erden übertragen. Die Päpste behaupteten demnach, daß diese Gewalt auf sie selbst übergegangen sei, denn sie seien die Nachfolger Petri, folglich die Vikare Christi auf Erden, folglich von ihm mit dem Imperium über den Himmel und die Erde ausgerüstet, zu dessen Zeichen sie die Schlüssel trügen. Sie schrieben sich die plenitudo potestatis zu, aus welcher jede andere irdische Gewalt nur ein Ausfluß oder Lehen sei; sie setzten, ihrer Theorie nach, rechtskräftig Könige ein und ab, waren die Stifter des Reichs, vergabten die Kaiserkrone, führten das eine und das andere Schwert und kurz, sie geboten mit absolutem Recht als Oberherren im Geistlichen wie im Weltlichen.

Das Konzil zu Lyon, wodurch der große Kaiser Friedrich seinen Untergang gefunden hatte, war das geschichtliche Ereignis gewesen, welches die kühne päpstliche Weltanschauung zur vollendeten Tatsache erhob, unter deren Wucht die ghibellinische Ansicht erlag. Thomas von Aquino stellte in jener Zeit die kanonische Lehre fest, daß der Kaiser dem Papst untergeordnet sei, daß die königliche Gewalt als eine durchaus materielle Kraft nur durch die geistliche rationell werde, wie der irdische Leib nur durch den Geist seine Bewegung empfange; daß auf den Papst, den Stellvertreter Christi und das sichtbare Haupt der christlichen Weltordnung, alle königliche Gerichtsbarkeit zurückzuführen sei. Nach dem Untergange der Hohenstaufen anerkannte das darniederliegende Reich die Oberhoheit des Papsts im Prinzip; die Habsburger bestätigten, daß er die erleuchtende Sonne, der Kaiser nur der trübe Mond oder das kleinere Licht sei. Wie früher die Päpste ihre Wahldekrete zur Prüfung an die Kaiser geschickt hatten, so schickten jetzt diese ihre Wahlakten an die Päpste, baten um deren Bestätigung und die Erteilung der Krone Karls des Großen, und sie nahmen es geduldig hin, daß der Papst sie ihnen aus Gnaden verlieh, nachdem er ihre Person geprüft hatte.

Der Sieg der Kirche war demnach vollkommen. Die kaiserliche Gewalt lag zu den Füßen der Päpste, die nach einem merkwürdigen Prozeß von 200 Jahren eine der größten Eroberungen vollendet hatten, welche die Geschichte kennt. Aber gegen diese unhaltbare Aufhebung der Grenzen zwischen Kirche und Reich trat naturgemäß dieselbe Reaktion ein, welche einst auf die Übermacht des Reichs unter den Ottonen und Heinrich III. gefolgt war. Der Sturz Bonifatius' VIII. durch die französische Monarchie bezeichnete diesen Wendepunkt im Beginn des XIV. Jahrhunderts, und in dem Streit Heinrichs VII. mit Clemens V. um die Natur des vom Kaiser dem Papst zu leistenden Eides erwachte die Reichsgewalt wieder zum Bewußtsein ihrer Majestät. Rechtsgelehrte Philipps von Frankreich und Professoren der Sorbonne, wie Johann von Paris und Wilhelm von Ockham, erhoben sich zuerst gegen die Lehren des Kirchenrechts; sie unterwarfen den Umfang der päpstlichen und der königlichen Gewalt einer rechtswissenschaftlichen Untersuchung; sie bewiesen die Selbständigkeit der Monarchie; sie leugneten die weltliche Jurisdiktion des Papsts, und sie forderten die Trennung der päpstlichen und königlichen Autorität.

Der Begriff der »Monarchie« wurde plötzlich das staatsrechtliche Programm des XIV. Jahrhunderts und das reformatorische Symbol eines neuen Geschlechts, welches aus dem kirchlichen Banne des Mittelalters herausstrebte. Die Monarchisten erhoben sich wider die Papisten. Sie waren die Konservativen, denn sie kämpften für das alte Königsrecht und die alte geheiligte Reichsgewalt, aber sie wurden zugleich Revolutionäre, denn sie griffen das jahrhundertealte System der Papstgewalt und die feudale Hierarchie an. Wenn die Kämpfer für das Recht Frankreichs die Unabhängigkeit der Königskrone von der Kirche behaupteten, so hielten dieser Kirche die Ghibellinen Italiens und Deutschlands das Prinzip des Reichs oder der »Weltmonarchie« entgegen, und sie suchten das alte römische Imperium in seine Rechte wiederherzustellen. Das berühmte Buch Dantes eröffnete eine neue Zeit. Der Bewunderer des Thomas von Aquino bekämpfte mit unabhängigem Geist die staatsrechtlichen Grundsätze seines heiligen Meisters in der Scholastik und Theologie und dessen Abhandlung von der Monarchie Christi mit seinem eigenen Traktat de Monarchia. Wir sahen bereits, was dieser große Geist unter der Monarchie verstand und wie er mit seinen Sätzen von dem göttlichen Beruf der Römer zur Weltherrschaft und von der unveräußerlichen Einheit des Reichs die guelfische Weltansicht der Kirche bestritt. Das unvergängliche Reich sollte in seiner göttlichen Würde als der Kosmos des Gesetzes, des bürgerlichen Glücks, der Freiheit, des Friedens und der Kultur aus seinen Fesseln befreit werden, und der Kaiser Roms als das parteilose Oberhaupt der Erde wieder seinen Thron besteigen. Dante wies nach, daß der Kaiser, der unumschränkte Regierer alles Weltlichen, seine Gewalt unmittelbar von Gott erhalte, und er zeigte, daß der Papst unmöglich der Schöpfer des Reichs sein könne, welches doch älter als die Kirche selbst sei, sondern daß er neben dem Cäsar nur der väterliche Verwalter der großen geistlichen Heilsanstalt auf Erden sei, die den Himmel zum Ziele habe. Die geniale Schrift Dantes wirkte tief auf ihre und die folgende Zeit, obwohl sie in bezug auf die praktische Weltverfassung nur in utopistischen Theorien sich erging, die ebensowenig ausführbar waren als die politischen Träume des Zeno, Plato und Plotin. Man erkennt ihren Einfluß überall in der staatsrechtlichen Wissenschaft, die alsbald durch den neuen Streit zwischen Kaiser und Papst sich in Europa auszubilden begann. Auch unabhängig von Dante beschäftigte man sich in Deutschland, Frankreich und Italien eifrig mit der Untersuchung über das Wesen der Monarchie oder den Ursprung des Reichs, denn dies war die wichtige Frage der Zeit geworden. Die Eingriffe Johanns XXII. in das Reich und der daraus folgende heftige Widerspruch erzeugte zum Teil diese Untersuchungen und gab der jungen Wissenschaft vom Staatsrecht ein schnelles Wachstum. Die Theologen, die Scholastiker, die gelehrten Mönche und die Legisten versenkten sich in das Wesen des Staats und der Kirche, des Königtums und des Papsttums: sie erforschten deren Entstehung aus der Geschichte, an welche sie zuerst die wissenschaftliche Kritik anlegten; sie gingen auf Constantin, Justinian und Karl den Großen zurück: sie untersuchten alle rechtlichen Beziehungen der geistlichen und weltlichen Gewalt; sie verfolgten die Wurzeln der Hierarchie bis zu ihrem tiefsten Grunde, sie schieden die Erdichtung von der Wirklichkeit, das Recht von der Anmaßung; sie studierten das Evangelium und die Kirchenväter und zogen daraus ihre Folgerungen wider die Vermischung beider Gewalten im Papst. Namentlich wurde der wichtige Satz der Kanonisten von der Übertragung des Reichs durch den Papst auf Karl den Großen in scharfsinnigen Schriften widerlegt und die Unabhängigkeit der Reichsgewalt von der Kirche durchgeführt.

Die Monarchisten schritten indes weit über die Grundsätze Dantes hinaus; sie beschränkten sich nicht mehr auf die Forderung der Unabhängigkeit des Reichs, sondern sie kehrten die Verhältnisse um; sie zerstörten den Primat des Papsts auch über die Landeskirchen und machten ihn wieder zum Untertan Cäsars wie in der Zeit der Byzantiner und Karolinger. Die für ketzerisch erklärten Lehren der Minoriten von der Armut erzeugten in der kirchlichen Sphäre einen Krieg wider die Autorität des Papstes von so leidenschaftlicher Erbitterung, wie man sie kaum in der Hohenstaufenzeit erlebt hatte. Durch dies franziskanische Schisma wurde der Umfang der Streitfragen weiter ausgedehnt. Sie gingen jetzt auf das dogmatische Gebiet über. Die späteren reformatorischen Lehren des Wicliff, Hus und Luther wurden von den Minoriten und ihren Verbündeten unter den Scholastikern schon in den zwanziger Jahren des XIV. Jahrhunderts mit rücksichtsloser Kühnheit aufgestellt. Die berühmte, dem Könige Ludwig gewidmete Schrift des Marsilius von Padua, der Defensor Pacis, wies nicht allein nach, daß alle weltliche Jurisdiktion wie alle weltlichen Güter des Kaisers seien, sondern sie griff auch die geistliche Autorität des Papsts an. Marsilius leugnete diese überhaupt. Nach seiner Ansicht hatte Petrus keine größere Gewalt besessen als die übrigen Apostel und Christus gar kein Oberhaupt der Kirche als seinen Stellvertreter eingesetzt. Dieser kühne Aristoteliker behauptete, daß Petrus nicht einmal der Stifter des römischen Bistums gewesen sei, weil es nicht erwiesen werden könne, daß er überhaupt jemals in Rom gewesen war. Er untersuchte die Jurisdiktion des Papsts und fand, daß er solche nicht einmal über Bischöfe und Priester besitze, denn diese seien einander gleich. Er zog aus dem Evangelium und den Kirchenvätern den Schluß, daß kein Geistlicher irgend Jurisdiktion habe. Er leugnete die Schlüsselgewalt; kein Priester könne lösen und binden, denn dies vermöge nur Gott allein; der Priester sei nur Gottes Schlüsselträger, das heißt, er spreche nur einen Zustand von Schuld und Vergebung in der geistlichen Ökonomie der Gesellschaft aus; doch von Gott allein erlange der Büßer die Absolution. Der Papst und die Kirche haben keine strafende Gewalt ( potestas coactiva); sie empfangen sie erst vom Kaiser, dem allgemeinen Richter. Das Oberhaupt des Reichs könne auch den Papst strafen, ihn einsetzen und absetzen, und bei der Sedisvakanz nehme er als Haupt der Kirche dessen Stelle ein. Der Papst habe kein Recht, den römischen König zu bestätigen, denn dieser sei das durch die Wahl der Reichsfürsten an sich, ohne Zutun des Priesters. Marsilius erklärte endlich, daß die Hierarchie der Priester nicht die Kirche, daß diese vielmehr die Gemeinde aller Gläubigen sei; und er stellte den zukunftsvollen Satz von der obersten Autorität des Generalkonzils auf. Diesen Grundsatz verfochten mit ihm die schismatischen Minoriten. Der gelehrte Engländer Wilhelm von Ockham, Schüler des Duns Scotus, Erneuerer der Nominalisten, stellte dem Defensor Pacis ein nicht minder wichtiges Werk voll scholastischer Gelehrsamkeit zur Seite, seine acht Quästionen über die Gewalt des Papsts. Sie stimmen mit den Ansichten des Marsilius im Wesen überein. Er widerlegte wie Dante die Schenkung Constantins, da dieser Kaiser auf die unveräußerlichen Reichsrechte nimmer habe verzichten können. Er stellte als Richter über den Papst den Kaiser und das Generalkonzil; die Krönung sei keine göttliche Handlung, sondern nur eine Form, welche jeder Bischof vollziehen könne.

So griffen diese kühnen Schriften die Hierarchie in allen ihren Grundlagen an; sie untersuchten mit bisher ungekannter Schärfe der Kritik die Natur des Priesteramts; sie begrenzten den Begriff der Ketzerei, welchem die Kirche eine so weite Ausdehnung gegeben hatte; sie appellierten endlich an die heilige Schrift, als die einzige gültige Autorität in Sachen des Glaubens. Als glühende Monarchisten unterwarfen diese Theologen die Kirche dem Staat. Ihre ketzerische Richtung kündigte einen neuen Prozeß in der Menschheit an, in welchem die Einheit der katholischen Kirche unterging.

Man übersehe nicht, daß die Kämpfer für die Sache Ludwigs des Bayern nicht einer einzigen Nation angehörten, sondern daß sie die Kulturvölker des Abendlandes vertraten; denn Marsilius war Italiener, Johann von Jandun Franzose, Wilhelm von Ockham Brite, Heinrich von Halem und Lupold waren Deutsche.


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