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2. Gregor X. reist nach Lyon. Die Guelfen und Ghibellinen in Florenz. Konzil zu Lyon. Gregor X. erläßt das Gesetz vom Konklave. Diplom Rudolfs zu Gunsten der Kirche. Ansichten Gregors X. über das Verhältnis der Kirche zum Reich. Privilegien von Lausanne. Gregor X. in Florenz. Er stirbt. Innocenz V. Hadrian V. Johann XXI.
Ein Konzil in Lyon hatte den Sturz des Reichs entschieden; ein Konzil in Lyon sollte der Welt den Frieden, dem Reiche das Haupt wiedergeben und die Christenheit zu einem großen Kreuzzuge vereinigen. Gregor X. schrieb eine allgemeine Kirchenversammlung aus; noch im Wahne des Mittelalters befangen, daß es die Aufgabe Europas sei, Jerusalem zu befreien, widmete er seine lebhafteste Tätigkeit dem Orient, aus welchem er selbst auf den Heiligen Stuhl gekommen war. Der Plan eines Kreuzzuges füllte seine Seele aus wie einst die Honorius' III. Er war der wesentliche Zweck des Konzils.
Von Orvieto, wohin er schon im Sommer 1272 seine Residenz verlegt hatte, reiste Gregor in Begleitung des Königs Karl im Frühlinge 1273 nach Lyon ab. Am 18. Juni traf er in Florenz ein: er kam als Friedenstifter; denn seine unablässige Sorge war, die Guelfen und Ghibellinen in ganz Italien zu versöhnen, was ihm indes nicht gelang. Die Parteifurie blieb die dämonische Krankheit, der männliche Kraftausdruck und der schöpferische Lebensgeist zweier Jahrhunderte. Ihre wilde Leidenschaft, ererbt und politische Religion geworden, zerriß und begeisterte alle Städte Liguriens, der Lombardei, Toskanas und der Marken. Kaum hatte Gregor X. einen öffentlichen Versöhnungsakt in Florenz vollzogen, so brach die Flamme mit neuer Wut hervor, und er verließ die Stadt der Guelfen und Ghibellinen voll Zorn, die Bannbulle in der Hand.
Das große Konzil wurde am 7. Mai 1274 eröffnet und dauerte bis zum 17. Juli. Gregor hatte die Genugtuung, die griechische Kirche zur Union mit Rom zu überreden, was er den Bemühungen des heiligen Bonaventura, Kardinals von Albano, verdankte, der indes noch vor dem Schlusse des Konzils starb. Die Kaiser von Byzanz wiederholten seither dies eitle Schauspiel, sooft sie der Unterstützung des Okzidents bedurften; der Zweck und die Folge jener in Lyon dargebotenen Union war aber für den klugen Paläologen Michael seine Anerkennung durch das Abendland, und so sah Karl von Anjou seinen Absichten auf die Eroberung Griechenlands durch den vorsichtigen Papst Halt gebieten.
Ein berühmtes in Lyon erlassenes Dekret bestimmte zum erstenmal die strenge Form des Konklave bei der Papstwahl. Nach des Papstes Tode sollten die Kardinäle nur zehn Tage lang ihre abwesenden Brüder in der Stadt erwarten dürfen, wo er gestorben war; dann im Palast des Verstorbenen jeder nur mit einem Diener sich versammeln und gemeinschaftlich dasselbe Zimmer bewohnen, dessen Ein- und Ausgang zu vermauern sei, bis auf ein Fenster zum Einreichen von Speisen. War nach drei Tagen der Papst nicht gewählt, so sollte den Kardinälen in den fünf folgenden nur je eine Schüssel zu Mittag und Abend gegeben werden, worauf sie endlich auf Wein, Brot und Wasser beschränkt wurden. Jeder Verkehr mit der Außenwelt ward unter Strafe der Exkommunikation untersagt. Die Überwachung des Konklave wurde den weltlichen Gewalthabern der Stadt zuerkannt, in welcher die Wahl geschah, aber ein feierlicher Eid verpflichtete diese Behörden zur arglosen Handhabung ihres wichtigen Amts, unter Strafe des auf sie und ihre Stadt zu legenden Interdikts im Falle des Treubruchs. Wenn die Papstwahl, wie die Kirche behauptet, durch himmlische Eingebung geschieht, so mußten Hunger und Durst als seltsame Mittel erscheinen, um den heiligen Geist auf streitende und verschmachtende Kardinäle herabzuziehen. Ungläubige durften staunen, daß der Oberpriester der Religion von wenigen hadernden Greisen gewählt wurde, welche man in ein Gemach ohne Licht und Luft wie Gefangene eingemauert hatte, während die Magistrate der Stadt die Zugänge bewachten und das aufgeregte Volk den Palast umlagerte, um den Augenblick zu erwarten, wo die Mauer fiel, und um sich dann vor einem Unbekannten auf die Knie zu werfen, welcher mit zum Segen erhobener Hand aus dem Konklave weinend oder freudestrahlend hervortrat. Die Wiege des Papsts war ein Gefängnis, und er stieg aus ihm mit einem Schritte auf den Thron der Welt. Die Wahlform des Oberhaupts der Religion, so abweichend von aller andern Weise, Regenten zu erwählen, ist wunderbar wie alles Wesen in der mittelalterlichen Kirche; man bemerke außerdem, in welche fremde Gestalt sich der päpstliche Wahlakt überhaupt im Lauf der Zeiten verwandelt hatte.
Die berühmte Konstitution Gregors X. war die Folge des drei Jahre langen Haders vor seiner eigenen Wahl. Aber die Strenge des Konklave erschien und war oft wirklich unerträglich; die Kardinäle unterwarfen sich nur mit Sträuben einem Gesetz, welches sie der Mißhandlung von Stadttyrannen preisgeben konnte. Einer der nächsten Nachfolger Gregors hob das Dekret auf, doch es wurde sofort erneuert und steht noch heute im wesentlichen fest. Das Konklave hat zum Prinzip, die Unabhängigkeit der Wahl zu sichern und sie sogar durch physischen Zwang zu beschleunigen. Die Geschichte der Papstwahlen aber mag die Frage beantworten: ob je auch die dichtesten Wände eines Konklave dicht genug waren, um dem Einfluß der Außenwelt unzugänglich zu sein und den Geistern der List, der Bestechung, der Furcht, des Hasses, des parteiischen Wohlwollens, der Selbstsucht und anderer Leidenschaften zu widerstehen, welche in feste Mauern einzudringen pflegen, so ungehindert wie das mythische Gold in den Turm der Danae.
Auf dem Konzil erschienen Gesandte des Königs von Kastilien und wurden abgewiesen; Boten Rudolfs von Habsburg und wurden ehrenvoll empfangen. Sein Kanzler bestätigte in seinem Namen der Kirche die Diplome früherer Kaiser, namentlich die von Otto IV. und Friedrich II. ausgestellten Urkunden, denen die Anerkennung durch die neue Reichsgewalt zugesichert wurde; er bestätigte den Kirchenstaat; er verzichtete auf die alten imperatorischen Rechte, auf jede Würde oder Gewalt in den Landen St. Peters und in Rom; er begab sich jedes Anspruchs auf Sizilien und jeder Rache an Karl, den er als päpstlichen Lehnskönig in jenem vom Reich für immer getrennten Lande anerkennen wollte. Er amnestierte alle Freunde der Kirche, die Feinde Friedrichs II. und seiner Erben; er erklärte sich bereit, seine Zusagen, wo und wann Gregor es verlangte, zu beschwören und auch die Fürsten Deutschlands darauf zu verpflichten. Das ganze Reich sollte jene Privilegien Ottos und Friedrichs als unumstößlich anerkennen und so für immer der Umsturz des Kirchenstaats durch die Willkür einzelner Kaiser verhütet werden. Rudolf, des Papsts bedürftig, welcher starke Feinde, Böhmen und Sizilien, gegen ihn bewaffnen konnte, bewilligte ohne jede andere Rücksicht auf das Reich die Forderung des Papsts; und er war weit entfernt von den Irrtümern seiner Vorgänger, welche die von ihnen selbst vertragsmäßig abgetretenen Kaiserrechte wieder zu einem Reichsdogma erhoben und dadurch ihren Untergang gefunden hatten.
Gregor X. anerkannte hierauf den Habsburger als König der Römer. Er zeigte lebhaftere Ungeduld, ihn zum Kaiser zu krönen, als dieser, die Romfahrt anzutreten. Ein zufriedengestellter Papst erinnerte sich wieder der wohltätigen Wechselbeziehung beider Gewalten, der Kirche und des Reichs, dieser feindlichen Geschwister, welche ein geheimer sympathischer Zug aneinander gefesselt hielt; er sprach nicht mehr in mystischen Gleichnissen von Sonne und Mond, sondern erkannte als ein praktischer Mann, daß die Kirche im Geistlichen, das Reich im Weltlichen die höchste Autorität sei. »Ihr Amt«, so sagte er, »ist verschiedener Art, aber derselbe Endzweck vereinigt sie unauflöslich. Daß ihre Einheit notwendig sei, lehrt das Unheil, welches entsteht, wenn eines dem andern fehlt. Wenn der Heilige Stuhl vakant ist, so mangelt dem Reich der Verwalter des Heils; wenn der Thron des Kaisers leer ist, so bleibt die Kirche schutzlos ihren Verfolgern preisgegeben. Kaisern und Königen liegt es ob, die Freiheiten und Rechte der Kirche zu schützen und ihr das zeitliche Gut nicht zu entziehen; den Regierern der Kirche ist es Pflicht, die Könige in der vollen Integrität ihrer Gewalt zu erhalten.« Nach den überschwenglichen Deklamationen eines Gregor IX. und Innocenz IV., welche in den Päpsten nur die alleinberechtigten Herrscher des Erdkreises, in den Königen nur die Geschöpfe ihrer Investitur hatten sehen wollen, ist es sehr erfreulich, die Stimme ruhiger Vernunft im Munde Gregors X. zu hören. Das Papsttum hatte freilich erreicht, was es wollte. Nicht nur der ohnmächtige Kaiser, sondern auch alle Wahlfürsten Deutschlands bekannten sich jetzt zu den Grundsätzen Innocenz' III., indem sie ohne weitere Bedenken erklärten, daß der Kaiser die Investitur seiner Gewalt vom Papst erhalte, auf dessen Wink er das weltliche Schwert zu gebrauchen habe. Gregor X. schloß daher Frieden mit einem Reich, das kein solches mehr war, aber das priesterliche Ideal, welches er von der friedlichen Wechselbeziehung beider Gewalten aufstellte, blieb trotz des Sieges der Papstidee nur ein dogmatischer Traum, den das immer freier werdende Bewußtsein der Völker und Staaten zerstörte.
Von Lyon heimreisend, traf der Papst den König von Kastilien im Juni 1275 zu Beaucaire, worauf Alfons nach langem Sträuben seinen Ansprüchen entsagte. Mit Rudolf kam Gregor in Lausanne zusammen, und hier erneuerte der König der Römer am 20. und 21. Oktober seine Lyoner Zusagen, während zugleich die Vermählung seiner Tochter Clementia mit Karl Martell, dem Enkel Karls von Anjou, beraten wurde. Der Abschluß des Friedens mit dem Reich sollte durch feierliche Akte vor der Kaiserkrönung in Rom vollzogen werden, und diese selbst wurde auf den 2. Februar 1276 festgesetzt. Die Diplome Rudolfs wiederholten oder bestätigten nur jene Ottos IV. und Friedrichs II.; wenn nun ihre Anerkennung die einzige Frucht vernichtender Kämpfe eines halben Jahrhunderts gewesen wäre, so würde nichts die Ohnmacht oder Torheit des Menschengeschlechts lauter verklagen; jedoch mit den Resultaten des Hohenstaufenkampfs verhielt es sich wie mit jenen des Streites um die Investitur; sie waren andere und geistigere, als in den Pergamenten verzeichnet standen.
Gregor X. ging befriedigt nach Italien zurück, wo er das neue Haupt des Reichs bald zu krönen hoffte. Am 18. Dezember traf er vor Florenz ein. Weil diese Stadt im Interdikt war, so durfte sie der Papst nicht betreten; aber der unwegbar gewordene Arno zwang ihn dazu, und er sah sich genötigt, Florenz für so lange, als er dort verweilte, zu absolvieren; er segnete das herzuströmende Volk, er zog wie Sonnenschein durch die Stadt, doch sobald er ihr Tor verlassen hatte, erhob er seine Hand wieder zum Fluch und schleuderte die Florentiner in die Finsternis zurück – eine seltsame Szene, echtester Geist des Mittelalters. In Arezzo angelangt, erkrankte der Papst und starb zum Unglück des Heiligen Stuhls schon am 10. Januar 1276. Der Pontifikat Gregors X. war kurz, glücklich und inhaltreich gewesen; er glänzt als ein Titus seiner Zeit. Obwohl er das Konkordat mit dem Reiche nicht völlig hatte abschließen können, so war doch die praktische Einleitung dazu getroffen worden. Ein reiner Erfolg hatte eine reine Tätigkeit belohnt.
Jedermann beklagte den Verlust eines der trefflichsten aller Päpste, nur nicht der mißgestimmte König Karl. Er bemühte sich, die Wahl eines ihm willfährigen Papsts durchzusetzen, und erreichte auch seine Absichten zum Teil, obwohl die drei unbedeutenden Nachfolger Gregors X. schnell nacheinander starben. Am 21. Januar 1276 wurde zu Arezzo ein Franzose von Geburt gewählt, Petrus von Tarantaise in Savoyen, Erzbischof von Lyon und seit 1275 Kardinalbischof von Ostia, der erste Dominikaner, welcher Papst wurde. Er eilte nach Rom, wo er als Innocenz V. am 23. Februar die Weihe empfing. Ein williger Diener Karls, bestätigte er diesen sofort im Senat und sogar im Reichsvikariat Toskanas, was Rudolf von Habsburg verletzte. Dem so glücklich begonnenen Friedenswerke Gregors X. drohte Gefahr. Man fürchtete den Romzug Rudolfs und Krieg mit Karl, denn der König der Römer gab seine tiefe Mißstimmung zu erkennen, und schon hatten seine Machtboten im Namen des Reichs den Huldigungseid von der Romagna genommen. Der neue Papst forderte ihn dringend auf, von den. Grenzen Italiens fernzubleiben, bis er seine Verpflichtungen erfüllt und namentlich die Romagna der Kirche ausgeliefert habe. In dieser dem Heiligen Stuhle schon zugesagten, aber noch nicht überantworteten Provinz, welche seit den Ottonen stets dem Reiche gehört hatte, wollte auch Rudolf noch die Reichsrechte behaupten, weniger in der Absicht, sie festzuhalten, als um noch ein Mittel in der Hand zu haben, wodurch er den Papst bedrohen konnte; denn auch dieser fuhr fort, die Reichsrechte in Toskana durch Karl verwalten zu lassen. Innocenz V. starb indes am 22. Juni in Rom.
Weil Karl damals in der Stadt war, gab ihm die Senatorgewalt das Recht, das Konklave zu bewachen, und auch die Mittel, es zu beeinflussen. Er schloß die Kardinäle mit rücksichtsloser Strenge im Lateran ein, wo er die Fenster ihres Gemachs so fest vermauern ließ, daß kaum ein Vogel dort Eingang gefunden hätte. Acht Tage lang stritten die französischen Kardinäle mit den italienischen, worauf den Hadernden nur noch Wasser, Wein und Brot gereicht wurde; indes die Anhänger Karls sahen sich wohl versorgt, und sie setzten sich sogar mit dem Könige in widerrechtlichen Verkehr. Diese Härte und Unredlichkeit erbitterte die Italienischen, namentlich ihr Haupt Johann Gaëtani Orsini, welcher das Konklave nicht vergaß. Nach langem Kampf wurde endlich ein Italiener durchgesetzt: Ottobonus de Fiesco, der greise Kardinaldiaconus von S. Adriano, ward am 12. Juli als Hadrian V. ausgerufen.
Der Neffe Innocenz' IV., welcher eine Vergangenheit wieder zurückrief, an die man nicht mehr hätte rühren sollen, starb schon nach 39 Tagen, ohne einmal die Priesterweihe empfangen zu haben, am 17. August 1276 in Viterbo. Gleich nach seiner Wahl hatte er das Konklavegesetz Gregors X. aufgehoben, sei es wegen der bei der Einsperrung erduldeten Pein, oder weil er erkannte, daß die strenge Durchführung jener Form nicht möglich sei.
Karl täuschte sich in seiner Hoffnung zum zweitenmal; denn auch jetzt fiel die Neuwahl nicht auf einen Franzosen. Die Parteien unter den Kardinälen kämpften lange mit Heftigkeit, bei stetem Tumult der Bürger Viterbos, welche dem Dekret des eben verstorbenen Papsts nicht Folge leisteten, sondern die Wahlherren in das engste Konklave sperrten. Hier wurde durch den Einfluß des mächtigen Gaëtani Orsini der Kardinalbischof von Tusculum am 17. September zum Papst gemacht. Er nannte sich Johann XXI.
Petrus Hispanus Juliani, Erzbischof von Braga, Portugiese von Geburt, der einzige dieser Nation, welcher Papst wurde, war der Sohn eines Arztes, selbst bewandert in der Arzneiwissenschaft, gelehrt in philosophischen Studien und Verfasser von medizinischen und scholastischen Schriften. Gregor X. hatte ihn auf dem Lyoner Konzil achten gelernt, zum Bischof von Tusculum ernannt und mit sich nach Italien genommen. Unwissende Chronikenschreiber sprechen von Johann XXI. wie von einem Magier; sie nennen ihn zugleich hochgelehrt und albern, einen weisen Narren auf dem Heiligen Stuhl, einen Menschen ohne Anstand und Würde, der die Wissenschaften liebte und die Mönche haßte. Der Pöbel staunte noch im XIII. Jahrhundert einen in der Astrologie und den Naturwissenschaften gelehrten Papst mit derselben abergläubischen Furcht an, mit welcher man Silvester II. im X. Jahrhundert betrachtet hatte. Erbitterte und einfältige Mönche entwarfen von Johann XXI. ein gehässiges Porträt; seine Gelehrsamkeit nicht in den damals kanonischen Wissenschaften, sondern in solchen Studien, welche den Klöstern fremd waren, machte diese mißtrauisch; seine liberale Art mit Menschen, selbst den Geringsten, besonders mit Gelehrten ohne Zwang umzugehen, erweckte ihm Neider und Spötter. Was nun Johann als Papst würde gewesen sein, konnte er der Welt nicht dartun; er starb schon am 16. Mai 1277 in Viterbo, wo er seine Residenz genommen und den päpstlichen Palast erweitert hatte. Auch die ungewöhnliche Art seines Todes trug dazu bei, die kindische Ansicht von ihm als einem Zauberer zu bestärken; denn die einfallende Decke eines Zimmers, welches er im Palast zu Viterbo sich gebaut hatte, erschlug Johann XXI.