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Der zweite Teil der Kritik der Urteilskraft handelt von der »teleologischen Urteilskraft«. Diese ist das uns eingepflanzte Vermögen, die Natur unter dem Aspekt der Zweckmäßigkeit anzusehen. Sie ist nicht Naturerkenntnis, sondern bloße Naturbetrachtung, eine Maxime der Naturbeurteilung. Sie hat wie alle anderen Vermögen ihre Wurzel in der Einrichtung unserer Vernunft, in einer bestimmten Beschaffenheit unseres Erkenntnisvermögens, die bewirkt, daß wir uns die Phänomene der organischen Natur nicht aus bloß mechanischen Ursachen erklären können, sondern nur durch die Idee der Zweckmäßigkeit. Die Prinzipien der teleologischen Urteilskraft sind heuristisch, »regulativ«, indem sie nicht Gesetze geben wie die Kategorien, sondern nur Richtlinien.
Erkennen können wir nur mechanisch wirkende Ursachen. Aber begreifen können wir die Lebenserscheinungen nur durch eine teleologische Betrachtungsweise. Dieses ist ein »als ob«, aber darum doch vom Range der Allgemeingültigkeit und Objektivität, denn sie ist eine vernunftnotwendige Ansicht. Die Zweckmäßigkeit wird ebenso wie die Schönheiten, die Kausalität zu den Dingen hinzugebracht, hinzugedacht, aber zwingend: durch die Struktur unserer Apperzeption. Die Formel für Frage und Antwort dieses Kapitels der kantischen Kritik würde demnach etwa lauten: wie ist Biologie möglich? durch unsere Zwecke setzende teleologische Urteilskraft.